Die Führerscheinklassen
Gemeinsame Voraussetzung Klasse B und BE:
18 Jahre (auch zum Fahren mit 17)
- Lichtbild, biometrisches Passfotos – 35 x 45mm
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt, Personalausweis
- Praktische Prüfung
- Führerschein, unbefristet gültig
Besonderheiten Klasse B:
- Vorbesitz: nicht vorgeschrieben
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
- Ausbildung: Theorie. Ersterwerb 12 + 2 = 14 x 90 Minuten
- Ausbildung: Praxis. Grundausbildung plus 12 Sonderfahrten
- Prüfung: Theorie-Prüfung, am Computer beim TÜV
- Prüfung: Praktische Prüfung, Fahrzeit 45 Minuten
Besonderheiten Klasse BE:
- Vorbesitz: Klasse B
- Ausbildung: Praxis aber keine Theorie
- Prüfung: Nur praktische Prüfung
Führerscheinklasse: Klasse B
PKW mit kleinem Anhänger
Fahrzeugtyp:
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t sind
Führerscheinklasse: Klasse BE für PKW mit Anhänger
Fahrzeugtyp:
- PKW mit Anhänger
- Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
- Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
Szymanski*****
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