Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B und S (2 Doppelstunden)
Lektionen 13 & 14 nur für die Klasse B, den PKW
>>>>> Lektion 13 <<<<<
1. Technische Bedingungen, Personen- und
Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit
Kraftfahrzeugen
a) Technik, Physik
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
- Der Viertakrmotor - Ottomotor
- Mehrzylindermotor
- Der viertakt Dieselmotor
- Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO 1)
-
Wirkung von Kräften beim Fahren,
physikalische Gesetzmäßigkeiten - Starthilfe mit einem Starthilfekabel
Schneeketten montieren
b) Personen- und Güterbeförderung
- Personenbeförderung
c) Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- Energiesparende Fahrweise
- Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
>>>>> Lektion 14 <<<<<
Nur für die Klasse B, den PKW
2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
a) Fahrgeschwindigkeit
> Fehler beim Fahren mit Anhängern
b) Fahren in Fahrstreifen
c) Fahren bei
unterschiedlichen
Straßen- und Witterungsverhältnissen
d) Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
e) Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
f) Bremsen
- Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) 1)
- Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)
- Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
g) Zusammenstellung von Zügen 1)
- Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- Beleuchtung
Tagfahrlicht, ab wann für wen?
- Seit dem 7. Februar 2011 müssen neue Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen die erstmals in der EU in den Verkehr kommen mit Tagfahlicht ausgestattet sein.
- Ab August 2012 auch für Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
h) Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
i) Abgrenzung zur Klasse BE. 1)
1) Gilt nicht für Klasse S.
Fundstelle des Originaltextes:
BGBl. I 1998, 2341;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Szymanski*****
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