Die Motorrad-Führerscheine für die Zweiradklassen

Klasse A - beschränkt ab 18 Jahre und unbeschränkt ab 25 Jahre

Wenden auf dem Übungsplatz. Klick mich! Wenden auf dem Übungsplatz. Klick mich!

Leistungsunbeschränkte Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH*1 von mehr als 45 km/h. Das Fahren leistungsunbeschränkter Krafträder ist grundsätzlich erst nach mindestens 2 Jahren Fahrpraxis auf Krafträdern bis 25 kW Nennleistung und bis maximal 0,16 kW/kg Leermasse erlaubt; zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich. (Ausnahme: Direkteinstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich )

 

Die Erteilung erfolgt unbefristet.                          

 

Motorrad-Führerschein-Klassen: Übersicht von der Kfz - Auskunft 

 

*1 bbH = betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit

Klasse A1 - ab 16 Jahre

Klick mich! Übung Ausweichnen. Klick mich! Übung Ausweichnen.

Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW
16 bis17 jährigen beschränkt auf bbH von max. 80 km/h 

Als solche gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH*1 von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.93 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.  

 

Die Erteilung erfolgt unbefristet.

Klasse M

Sicherheitstraining - Szymmi sorgt für Sicherheit Sicherheitstraining - Szymmi sorgt für Sicherheit

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h. Kfz, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, bis 50 ccm, einer bbH bis 45 km/h und Leermasse von nicht mehr als 150 kg,


Übergangsvorschriften:
Bis zum 31.12.2001 erstmals i. d. Verkehr gekommene Krafträder mit einem Hubraum < 50ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, und dreirädrige einsitzige Kfz, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer bbH < 45 km/h, einem Hubraum < 50 ccm und einer Leermasse von < 150kg (Lastendreirad) und die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommenen Kleinkrafträder und FmH im Sinne der Vorschriften der DDR. 
Weitere FmH siehe § 76 FeV.  

 

Die Erteilung erfolgt unbefristet.

 
Führerscheinklassen - Übersicht - Fahrlehrerverband 


Welche Erst-Führerscheine sind Führerschein auf Probe?

  • Die Klassen A, A1, und auch B sind Führerschein auf Probe
  • Der Führerschein Klasse M ist kein Führerschein auf Probe!

Es lohnt sich immer die Klasse A1 zu erwerben, auch wenn danach 
nur Klasse M gefahren wird. Die Probezeit läuft somit in jedem Fall!

 

 

Motorradfahren ohne Verstand? Motorradfahren ohne Verstand?

Hat er sein Gehirn wohl zuhause gelassen?

 

  1. Rechts Überholen auf der Autobahn A40 
  2. Gute Motorradhose?
  3. Sehr gute Motorradschuhe?

 

So bitte niemals!

 

Solche Motorradfahrer beschädigen das Image der ordentlichen Motorradfahrer.