1000 Tipps zum Führerschein

  • Alkohol auch im Apfelsaft?
  • Der richtige Weg zur Führerschein
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Apfelsaft für Fahranfänger verboten?

 

Sehr geehrte Frau M,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.10.10. Die Regelungen für Fahranfänger finden Sie in § 24c Straßenverkehrsgesetz. Hier heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Eine Definition zum alkoholischen Getränk findet sich in Kommentierung zu § 24c StVG: Im Grundsatz muss es sich um ein Getränk im Sinne einer trinkbaren Flüssigkeit handeln. Damit scheiden, was vom Gesetzgeber auch gewollt ist, in fester Form konsumierte Lebensmittel wie z.B. Pralinen, aus. Demgegenüber sind nach dem Wortlaut sämtliche alkoholhaltigen Getränke umfasst, womit z.B. das Trinken von Apfelsaft (0,5 Vol %), alkoholfreiem Bier (0,5 Vol %) Kefir (o,6 Vol %) verboten sind. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

Reinhard Block

 

Jürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

 

Tel.:  0211/ 3843-3244

Fax:  0211/ 3843-9135

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E-Mail: reinhard.block@mwebwv.nrw.de

 

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