Fragen zur Prüfung
Kann ich meine Prüfung auch ablegen, wenn die Behörde meinen Antrag noch nicht bearbeitet hat?
- Nein, die Unterlagen müssen vom Straßenverkehrsamt bearbeitet sein und der Prüfstelle vorliegen.
Wann darf ich frühestens die theoretische Prüfung ablegen?
- Theoretische Prüfung: Bereits 3 Monate vor dem Geburtstag zu welchem, Du diesen Führerschein erwerben kannst.
Wann darf ich frühestens die praktische Prüfung ablegen?
- Praktische Prüfung: Bereits 1 Monat vor dem Geburtstag zu welchem, Du diesen Führerschein erwerben kannst.
- Die Unterlagen beim Straßenverkehrsamt müssen auch in Ordnung sein.
Welcher Fahrlehrer begleitet mich bei meiner Prüfungsfahrt?
- Natürlich Dein Fahrlehrer
Welches Fahrzeug fahre ich in der Prüfung?
- Dein Ausbildungsfahrzeug ist Dein Prüfungsfahrzeug
Darf ein guter Fahrschüler nur mit Sonderfahrten zur Prüfung angemeldet werden?
- Nein, es ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich.
Wann werde wir von der Prüfung ausgeschlossen?
- Wenn wir uns nicht ausweisen können
- Wenn wir keine Ausbildungsbescheinigung vorlegen
- Wenn die Behörde unseren Antrag z.B. wegen einer Schwarzfahrt zurück gezogen hat
- Wenn wir beim Schummeln erwischt werden
Wo sitzt der Prüfer in der Prüfung?
- Hinten rechts, hinter dem Fahrlehrer
Warum müssen wir bei einer Prüfung 2 x Gebühren bezahlen?
- 1-mal für die Fahrschule für Fahrzeug und Fahrlehrer
- 1-mal für den TÜV - die Anwesenheit des Prüfers
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