Die Parklücke in der Prüfung

Fahren einer Parklücke unter Prüfungsbedingungen

Die Anweisung zur Ausführung der Grundaufgabe, Fahren in eine Parklücke wird vom Sachverständigen oder Prüfer gegeben.

Bei der Prüfung zu beachten

  • Heranfahren an das stehende Fahrzeug, relativ langsam.
  • In etwa eine halbe Wagenlänge an dem parkenden Fahrzeug vorbeifahren.
  • Der seitliche Abstand ca. 0,5 m bis 1,0 m
  • Vorher über die Spiegel den nachfolgenden Verkehr beachten.
  • Wenn erforderlich zur Verkehrsklärung den Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) einschalten.
  • Anhalten und den Rückwärtsgang einlegen.
  • Langsam, mit der Kupplung arbeiten, rückwärts soweit zurückrollen, dass der B-Holm (das ist die zweite Säule) in etwa am Ende (i.d.R. ist das die hintere Stoßstange) des Fahrzeug ist hinter welchem eingeparkt werden soll.
  • Wenn diese Stellung erreicht ist die Lenkung rechts einschlagen
  • Mit eingeschlagener Lenkung soweit rollen lassen, bis die Gehwegkante aus dem hinteren Fenster verschwindet. Dieser Punkt kann sich je nach Fahrzeug bis zu einem Meter verschieben. Hier wird der Fahrlehrer seinem Fahrzeug entsprechen auch andere Punkte angeben. Ist der Punkt erreich die Lenkung in die entgegengesetzte Richtung flüssig zurück drehen.
  • Stet das Fahrzeug parkgerecht bleibt die Lenkung i.d.R. eingeschlagen.
  • Ist das Fahrzeug zu weit von der Gehwegkante entfernt oder angestoßen darf zweimal korrigiert werden.
  • Wenn es nicht geklappt hat, darf der gesamte Vorgang wie zuvor beschrieben noch einmal wiederholt werden. Bei einer gründlichen Ausbildung bildet die Parklücke in der Prüfung so gut wie nie ein Problem.
  • Wenn der Fahrlehrer durch Lenken oder Bremsen eingreifen muss, ist die Prüfung nicht bestanden. Auch zu viele Fahrbewegungen führen zum nicht bestehen der Prüfung.

2.2 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe
Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.
 
Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
  • Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm
  • Mehr als zwei Korrekturzüge (Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.)

 

2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
 
Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht ausreichender Seitenabstand
  • Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
  • Mehr als zwei Korrekturzüge1)

 

Verkehrswidriges Parken