5 Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Eine Übersicht vorab

Verhalten– bei besonderen Verkehrslagen

  • an Kreuzungen und Einmündungen– 
  • bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen
  • und Polizeibeamte insbesondere durch
  • Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, kuppeln, Schalten, Beschleunigen)
  • Spurstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
  • Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
  • Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
  • Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf die Vorfahrt verzichten.

 

LEKTION 5



Tipp: Lernmittel verwenden Lehrbuch und Prüfungsfragen.

SHI Nr. 7 Kinderschutz im Auto

5 Vorfahrt §8 und Verkehrsregelungen Punkte-Vorfahrt

Bußgeld
a) Verhalten - bei besonderen Verkehrslagen - an Kreuzungen und Einmündungen
Haltlinie nicht Haltelinie

§8 Vorfahrt ~,
- rechts vor links,

Schwieriger Fall

- abgesenkte Gehwegkante,
- VKB-Bereich,
- Vorfahrt gewähren,
- Halt Vorfahrt gewähren
§41-VZ 206-Halt!

Häufige Fehler:

  • Langsam weitergerollt ohne 100% zum Stillstand zu kommen.
  • Nicht direkt an der weißen Haltelinie angehalten.

- Halt Vorfahrt gewähren! = Stoppschild,

- VZ301-Vorfahrt,
- abknickende - Vorfahrt,
- Lichtzeichen

Grünpfeilschild = Blechschild, keine Ampel, es gibt Punkte

  • bei Verkehrsregelungen durch Polizeibeamte insbesondere durch
  • Handeln in der richtigen Reihenfolge (u.a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
  • Bremsbereitschaft wie? Krad?
  • Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
  • Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
  • Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
  • Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
  • Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen

VZ306-Vorfahrtstraße,

Einbahnstraße,

Vorbeifahren~§6,

Vorrang,

Polizeibeamte Zeichen und Weisungen,
Stellung,

Lichtzeichen = Ampeln,

Wechsellicht,

Regeln,

Rotlichtverstoß,
Dauerlicht,

§11-Besondere Verkehrslage,

§10-Ein-Anfahren.

 

Weitergehende Informationen

Druck 09.05.2007fs20625fs20824fs T3.doc Seite 1 PC19C:33612T99B401fs
der Klassen A, A1(Krad), B(PKW), C(LKW), D (Bus), M, T, gem. § 4,2 der Fahrschülerausbildungsordnung
Lektion zu je einer Doppelstunde von 90 Minuten. () =Absatz, #=Nr. ~=Gefahrenlehre beachten SHI=Sicherheitsinfo
Vorhandene Lehrmittel: |= s. Recht im Verkehr (Vogel Verlag)
ª= Modell, µ = Dia, ^= Folien, *= Muster (Info-Blätter), =LM n. vorhanden
[Kursiv = Büro + FL: Das Büro legt dem FL unaufgefordert die in Kursiv geschriebenen Unterlagen vor]
D030713fs31221fs

5 Vorfahrt und Verkehrsregelungen 

Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen
Verhalten– bei besonderen Verkehrslagen
– an Kreuzungen und Einmündungen– bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen
und Polizeibeamte
insbesondere durch
– Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
– Spurstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
– Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
– Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
– Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
– Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen

6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
sowie Bahnübergänge
a) Verkehrszeichen und -einrichtungen
Gefahrzeichen

Vorschriftzeichen

Richtzeichen
sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen
Wissen um die Systematik und Logik
Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der
Verkehrszeichen, „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen
und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
b) Bahnübergänge
Sicherheits- und umweltbewusstes Verhalten an Bahnübergängen

 

Grundlehrplan Theorie, Szymanski****** die fünf Sterne - Fahrschulen
Druck 09.05.2007fs20625fs20824fs T3.doc Seite 1 PC19C:33612T99B401fs
der Klassen A, A1(Krad), B(PKW), C(LKW), D (Bus), M, T, gem. § 4,2 der Fahrschülerausbildungsordnung
Lektion zu je einer Doppelstunde von 90 Minuten. () =Absatz, #=Nr. ~=Gefahrenlehre beachten SHI=Sicherheitsinfo
Vorhandene Lehrmittel: |= s. Recht im Verkehr (Vogel Verlag)
ª= Modell, µ = Dia, ^= Folien, *= Muster (Info-Blätter), =LM n. vorhanden
[Kursiv = Büro + FL: Das Büro legt dem FL unaufgefordert die in Kursiv geschriebenen Unterlagen vor]
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L E K T I O N 5 55555555555555555555555555555555555555555555555555555555

Tipp: Lernmittel verwenden Lehrbuch und Prüfungsfragen. SHI Nr. 7 Kinderschutz im Auto

5 Vorfahrt §8 und Verkehrsregelungen Punkte-Vorfahrt

Bußgeld
a) Verhalten - bei besonderen Verkehrslagen - an Kreuzungen und Einmündungen
Haltlinie nicht Haltelinie

§8 Vorfahrt ~, rechts vor links, abgesenkte Gehwegkante, VKB-Bereich, Vorfahrt gewähren,

§41-VZ 206-Halt! Vorfahrt gewähren! = Stoppschild, VZ301-Vorfahrt, abknickende - Vorfahrt, Lichtzeichen

Grünpfeilschild = Blechschild, keine Ampel Punkte

- bei Verkehrsregelungen durch Polizeibeamte insbesondere durch

- Handeln in der richtigen Reihenfolge (u.a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)

Bremsbereitschaft wie? Krad?

- Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen

- Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr

- Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken

- Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten

- Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen

VZ306-Vorfahrtstraße, Einbahnstraße, Vorbeifahren~§6, Vorrang, Polizeibeamte Zeichen und Weisungen,

Stellung, Lichtzeichen = Ampeln, Wechsellicht, Regeln, Rotlichtverstoß,
Dauerlicht, §11-Besondere Verkehrslage, §10-Ein-Anfahren.


§9a Kreisverkehr Kreis-Regeln

(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

§8 (1a) Kreisverkehr Kreis-Regeln
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.


Die Regeln des Kreisverkehrs und
des „unechten Kreises“

 

Wann ein Kreisverkehr vorliegt, in dem besondere Regeln zu beachten sind, ist in Deutschland leicht zu erkennen. Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch ein blaues Schild mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um einen „unechten Kreis“ dann gilt die Regel rechts vor links.+


ALT!!! gestrichen! 9a (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Vorfahrt - Bußgeld und Punkte

 

Tabelle:
Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln.

Tatbestand Euro Punkte
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren 10  
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert 25  
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 3
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 3
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 3

 

§ 8 Vorfahrt (StVO)

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

  1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist oder
  2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

§ 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (StVO)

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

(2) An Kreuzungen ordnet an:

  1. Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung:
    "Halt vor der Kreuzung"
    Der Querverkehr ist freigegeben.
    Hat der Beamte dieses Zeichen gegeben, so gilt es fort, solange er in der gleichen Richtung winkt oder nur seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des §9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
  2. Hochheben eines Armes:
    "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"
    für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung:
    "Kreuzung räumen".

(3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.
(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und anFußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.