Motorrad-Kl. seit 19.01.2013  -  Szymanski***** Fahrschulen

 

Motorrad-Führerschein um einige Klassen besser

 

Führerscheinklassen seit dem 19.1.2013       

 

Anmeldung zur Nachschulung oder Punkteabbau. 

 

Die Fahrerlaubnisklassen sind seit dem 19.1.2013 gültig.            

 

Szymanski möchten über die Neuerungen informieren.

 


Motorradklassen seit dem 19. Januar 2013

Einführung der Klasse AM (vorher Kl. M, davor Kl. 4)
Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.



Änderungen in der Klasse A1, ab 16 Jahre

Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt.

Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen wurden, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne, dass das neue Merkmal beachtet werden muss.


Einführung der Klasse A2, ab 18 Jahre
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen seit dem 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.

Klasse A direkt ab 24 Jahre, Stichtag: 19. Januar 2013