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Null-Promille für Fahranfänger

 

Seit dem 1. August 2007 gilt ein generelles Alkoholverbot für Fahranfänger. Das Gesetz schreibt für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Null-Promille-Grenze vor. Damit soll der besonderen Gefährdung junger Fahrer begegnet werden. Die fehlende Routine beim Autofahren, ein Mangel an Erfahrung, Risikofreude und eine Überschätzung des eigenen Könnens bilden das spezifische Gefahrenpotenzial von Fahranfängern. Untersuchungen belegen, dass ihr Unfallrisiko schon bei der geringen Menge von 0,1 Promille Alkohol um 25% steigt und sich bei 0,5 Promille sogar verdoppelt.

 

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