Die Fahrerlaubnis auf Probe…

Fahrerlaubnis auf Bewährung...

Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt.
Durch falsches Verhalten im Straßenverkehr verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.

Statistisch gesehen kommen aber rund 95% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese wichtige Phase.

Anmeldung zum Kurs: www.seminarverteiler.de

 

Die erste Fahrerlaubnis für Fahranfänger wird auf Probe erteilt,
ausgenommen sind die Klassen L, AM und T.

  • Der Führerschein ist voll gültig. 
  • Bei einem Verkehrsverstoß gemäß Kategorie A oder zweimal B müssen wir an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.
  • Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind dasselbe. 
  • Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben)
  • Mit der verkehrspsychologischen Beratung werden außerdem noch 2 Flensburger Punkte abgebaut. 
  • Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist der Führerschein dann weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.

Wie lange dauert die Probezeit?

  • 2 Jahre, wenn wir uns an die Vorschriften halten. 
  • 4 Jahre wenn wir der Meinung sind, wir werden sowieso nicht erwischt.
  • Stichtag ist der Tag an dem der Führerschein ausgehändigt wurde. 
  • Also, für Fahrer die in den ersten zwei Jahren einen Verkehrsverstoß gemäß Katalog A oder zwei Verstöße gemäß Katalog B begehen sind es 4 Jahre. 

 

Wieso muss ausgerechnet ich zur Nachschulung?

Es gibt eine Faustregel: Bei einem Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit mit Bußgeld ab 40 Euro. Dafür gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum

 

Beispiel:          

  • Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
  • zu wenig Abstand
  • Überfahren roter Ampeln,
  • falsches Überholen,
  • Unfallflucht
  • Vorfahrtverletzung
  • Veränderungen am Fahrzeug

Achtung:

  • Im Regelfall führt auch zur Anordnung eines Aufbauseminars... 
  • Veränderungen am Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis
  • Das Fahren mit einem Fahrzeug, das keine Betriebserlaubnis besitzt 
  • das sind...
  • abgefahrener Reifen
  • unzulässige Bastelarbeiten am Fahrwerk
  • zu breite Reifen
  • Jeder ist verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.
  • Das gilt ganz besonders, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Was sind die häufigsten Verstöße?

  1. Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft
  2. Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft
  3. Geschwindigkeit in Baustellen auf Autobahnen
  4. Geschwindigkeit auf der Autobahn
  5. Vorfahrt Missachtung
  6. Rot an einer Lichtzeichenanlage (Ampeln)
  7. Zu wenig Abstand
  8. Überholverbote
  9. Veränderungen am Fahrzeug
  10. Unfälle
  11. Unfallflucht

Wegen Erfolglosigkeit 2010 eingestellt!

Seit 2004 gibt es die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren.
Als zweite Ausbildungsphase bekannt. Bisher ist das FSF-Seminar nicht besonders beliebt und wird selten genutzt. Aus unserer Sicht hat dieses Programm einige Defizite, welche beseitigt werden sollten, damit der Erfolg nicht weiter ausbleibt.

Cash & Go.

  • Falsches Parken (wenn es nicht unbedingt vor einer Feuerwehrzufahrt stattfindet) 
  • Verstöße bis 35 Euro fallen in die Kategorie Verwarnung. 
  • Dabei erwischt zu werden ist ärgerlich, aber im Vergleich mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum Durchatmen geeignet.
  • Diese wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Punkte in Flensburg.

Wird mir der Führerschein entzogen?

  • Normalerweise nicht.
  • Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften führen zum Führerscheinentzug.

Gibt es Fristen?

  • Ja
  • Die Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Frist verbunden. 
  • Die Frist muss unbedingt beachten werden!
  • deshalb - sofort um einen Platz kümmern!
  • Bis dann sollte man der Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen. 
  • Wer die Frist nicht einhält, muss den Führerschein abgeben. 
  • Und zwar so lange, bis er die Bescheinigung vorlegt. 
  • Schwierig, wenn man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 350 Euro). 
  • Für die Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. 
  • Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.

»Verzögerungstaktik« bringt das etwas?

  • Nein. 
  • Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. 
  • Man kann die Nachschulung nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt oder das Verfahren gewonnen hat.

Unsere Fahrschul-Assistentinnen,
Dein Fahrlehrer und Moderator beraten Dich gern.

 

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