Theoriepflicht:
Diese Theoriestunden sind vorgeschrieben:
Es wird unterschieden zwischen Fahrschülern, die zum ersten Mal einen Führerschein erwerben und denen, die eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitern. Der Theoriestoff ist unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen. Bei der Fahrerlaubniserweiterung verkürzt sich der Unterricht auf 50%. Bei dem klassenspezifischen Unterricht geht es nur um den bestimmten Stoff für die jeweilige Klasse.
Grundstoff für alle Klassen - Lehrplan - Übersicht
- 12 Doppelstunden zu 90 Minuten als Erstbewerber oder
- 6 Doppelstunden zu 90 Minuten, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorliegt
plus klassenspezifischer Stoff
- 2 Doppelstunden zu 90 Minuten bei Klasse B - Lehrplan Kl. B
- 4 Doppelstunden zu 90 Minuten bei Klasse A und A1
- 2 Doppelstunden zu 90 Minuten bei Klasse M
Wer mitgerechnet hat, kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Der Ersterwerber für den Autoführerschein der Klasse B für den Pkw
muss 14-mal zum theoretischen Unterricht.
Also 12-mal Grundstoff und zwei Mal klassenspezifischer Stoff.
- Der Fahrschüler für den Motorradführerschein der
Klasse A, der schon die Klasse B oder A1 besitzt,
benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff
und 4-mal den klassenspezifischen Unterricht.