Der Führerschein auf Probe (FaP)

 

Wer in der Probezeit bei Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegt, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er seine Bescheinigung vorlegt.

Aufbauseminare finden in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmer nur in Seminar-Fahrschulen statt. Das hat nichts mit theoretischem Unterricht zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit einer Fahrprobe.

  Bei der Fahrprobe sind wir mit drei Teilnehmern mindestens 135 Minuten unterwegs, jeder Fährt 30 Minuten, anschließend 3 x 15 Minuten Besprechung.

Die Anwesenheitspflicht ist gesetzlich für alle Kursteilnehmer an allen  Kursteilen vorgeschrieben. Wenn der Moderator es einrichten kann, darf eine Sitzung nachgeholt werden. Die Kosten trägt der Teilnehmer. 


Eine Prüfung findet nicht statt. 

 

  Der Kurs findet erst statt, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. Wird der Kurs verschoben, ist sofort die Behörde unter Vorlage des Vertrages zu verständigen. Also, immer frühzeitig um einen Kurs kümmern. 


Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die muss unverzüglich der Behörde vorgelegt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Führerschein gerettet wird.

Die Kosten für ein Aufbauseminar haben sich bei 300,00 bis 450,00 Euro eingependelt.