Verstöße nach Katalog A + B

Katalog A: 

Ein Verstoß reicht und wir sind dabei!

 

  • Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten,
  • Missachten der Vorfahrt,
  • falsches Überholen,
  • Unfallflucht,
  • unterlassene Hilfeleistung,
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung,
  • Nötigung,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • Trunkenheit,
  • Fahren unter Drogeneinfluss,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Benutzung unversicherter Fahrzeuge,
  • Nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis),
  • verbotene Fahrgastbeförderung,
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot,
  • mangelnder Sicherheitsabstand,
  • falsches Abbiegen,
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren,
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen,
  • an öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • an Schulbus,
  • an Zebrastreifen,
  • falsches Verhalten an Ampeln,
  • am Stopp-Schild,
  • bei Haltzeichen von Polizeibeamten.

 

Katalog B


(Zwei B-Verstöße erforderlich, kommen in der Praxis selten vor) 

Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht schon in Katalog A stehen und mindestens € 40,00 Geldbuße kosten.

 

Foto auf dem Flyer Nr. 142:
Dortmund – Hörde 2009. Unfall © Franz Szymanski                

[Hinweis: Theorie-Behandlung in Lektion 12. 

Auf FSP & KK eintragen. Nr. 142 zur Ausbildung, Nr. 143 zum ASF]