Verstöße nach Katalog A + B
Katalog A:
Ein Verstoß reicht und wir sind dabei!
- Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten,
- Missachten der Vorfahrt,
- falsches Überholen,
- Unfallflucht,
- unterlassene Hilfeleistung,
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung,
- Nötigung,
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Trunkenheit,
- Fahren unter Drogeneinfluss,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Benutzung unversicherter Fahrzeuge,
- Nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis),
- verbotene Fahrgastbeförderung,
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot,
- mangelnder Sicherheitsabstand,
- falsches Abbiegen,
- unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren,
- falsches Verhalten an Bahnübergängen,
- an öffentlichen Verkehrsmitteln,
- an Schulbus,
- an Zebrastreifen,
- falsches Verhalten an Ampeln,
- am Stopp-Schild,
- bei Haltzeichen von Polizeibeamten.
Katalog B
(Zwei B-Verstöße erforderlich, kommen in der Praxis selten vor)
Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht schon in Katalog A stehen und mindestens € 40,00 Geldbuße kosten.
Foto auf dem Flyer Nr. 142:
Dortmund – Hörde 2009. Unfall © Franz Szymanski
[Hinweis: Theorie-Behandlung in Lektion 12.
Auf FSP & KK eintragen. Nr. 142 zur Ausbildung, Nr. 143 zum ASF]