Szymanski***** Fahrschulen - Grundlehrplan Theorie

L E K T I O N 1

1. Persönliche Voraussetzungen

a)
Körperliche Fähigkeiten
Sehfähigkeit – Sehtest
Bedeutung von Gesundheit und Fitness
b)
Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
Krankheiten und Gebrechen
Aufmerksamkeitsdefizite
Konzentrationsmängel
Alkohol, Drogen und Medikamente
Ermüden und Ablenkung
c)
Psychische und soziale Voraussetzungen
Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen,
Fahren und Straßenverkehr
Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.

Grundlehrplan Theorie Szymanski***** Fahrschulen

 

Führerschei-Klassen

Motorräder

A,

A2,

A1,

AM (Krad),

PKW
B, mit Anhänger = BE und B96
C = LKW,

CE = mit Anhänger
D = Bus,

T,

gem. § 4,2 der Fahrschülerausbildungsordnung                      Nr. 118

Lektion zu je einer Doppelstunde von 90 Minuten.  () =Absatz, -=Nr. ~=Gefahrenlehre beachten

Vorhandene Lehrmittel: |= s. Recht im Verkehr (Vogel Verlag)[ Kursiv=Büro+FL SHI=Sicherheitsinfo]

 

L E K T I O N  1  111111111111111111111111111111111111    

An FEB: SHI 2=Alkohol.  LM vorstellen LB+PF.    FL?

Der feine Unterschied, wie soll der FEB lernen?

1 Persönliche Voraussetzungen                                

a)    Körperliche Fähigkeiten:
Sehfähigkeit – Sehtest10-19.
Bedeutung von Gesundheit & Fitness20-29

Gesetzliche Vorschriften:
FahrSchAusbO

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung,

§ 2 Art und Umfang der Ausbildung,

§ 3 Allgemeine Ausbildungsgrundsätze,

§ 4 Theoretischer Unterricht,

§ 5 Praktischer Unterricht,

§ 6 Abschluss der Ausbildung,

(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.
(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen.

 

§ 7 Ausnahmen,

§ 8  Ordnungswidrigkeiten,

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten,

Was hat der FEB

bei der Anmeldung erhalten,

worauf muss er achten?

Einführung- die Anmeldung* -

Informationsblätter* - Pl.+ Pb.^(..)

Welches Informationsmaterial muss der Fahrschüler zur Anmeldung bekommen?

Internetseiten,

Hefte und Zeitschriften,

Führerscheinantrag,

Theoriebedingungen,

Sonderfahrten,

Lernmittel,

Tragetasche,

eine Zusammenstellung alle wichtigen Informationen in einer Hülle,

Info zur Prüfung,

Fahrschulpass,

Führerschein-Antrag* - Bilder - Größe* -

Sehtest -

Sofortmaßnahmen - Erste Hilfe (Kl. C)

Führungszeugnis bis 1985, jetzt nur in besonderen Fällen.

Anwesenheitsliste –Theorie, Tagesnachweis –

KK = Karteikarten = Ausbildungsnachweis^* -

Eintragungen, Unterschrift

Fahrstunde bezahlen  sonst!    

Immer in voraus bezahlen! 

b)    Einschränkungen der Körperlichen Fähigkeiten:1-9 Krankheit und Gebrechen.10-19

1b Wirkung von Kreislaufstörung,

niedriger Blutdruck

oder Zucker.

2b Gebrechen:

Sehhilfe, ein Auge,

Arme und Beine

Aufmerksamkeitsdefizite(20-29)

Konzentrationsmängel 30-39     

Drogen40-49

Medikamente(50-59)      

Ermüden und Ablenkung60-69

 

Alkohol 70-79

Wahrnehmungslehre 80-89 --- Bitte einige Beispiele von Dir!

Defizite in deiner Leistungsfähigkeit

bei der Aufmerksamkeit

und Konzentration:

Denkblockaden,

Konzentrations-,

Aufmerksamkeits-

oder Merkfähigkeitsstörungen,

Selbstzweifel,

Grübelgedanken.

Ursache?

Wahrnehmung:

Defizite,

Wahrnehmungslehre:

Wie kann ich meine Wahrnehmung trainieren? Siehe L9

Der siebte Sinn.

Was bedeutet:

Das richtige Fingerspitzengefühl?

Die richtige Verkehrsnase?

Was kann erahnt werden?

Welche Verhaltensmuster sollen vorhanden sein?

Hypothesen bilden!

 

40b      Drogen -

Teststreifen „Drugwipe“ wird über die Stirn gestrichen

und verfärbt sich bei Opiaten,

aber auch bei entsprechenden Medikamenten.

Unterscheidet nicht zwischen Heroin und dosiertem Schmerzmittel (Arztbescheinigung).

41b     

Cannabis ( Oberbegriff ) Marihuana, Haschisch. Der Joint wirkt sofort!

42b      Ecstacy ist eine Sammelbezeichnung für stimulierende synthetische Drogen.

43b      Biogene Drogen, die meisten verursachen Halluzinationen .

44b     

Crack, “Crack ist das Kokain der Armen” wird geraucht, wirkt nach wenigen Sekunden.

45b

Kokain, (kristallines Pulver) Stadium: 1. euphorisch, 2. Rausch, 3. depressiv.

46b      Heroin (synthetisch)

47b      LSD (Halluzinogene)

48b     

Speed (Szenebezeichnung für Amphetamin) Wirkt wie Ecstasy.

 

 

 

Schadstoffe

49b Lösungsmittel

50b Medikamente:

60b      Ermüdung:

Der Sekundenschlaf wird durch

Kunststoffausdunstungen (wie Weichmacher) verursacht. S. a. L3+11.

61b      Zu wenig Schlaf wie 0,5 Promille Schlafentzug wirkt wie mehrere Glas Bier: siehe L11

62b      Wer nachts nur vier Stunden geschlafen hat, verhält sich im Straßenverkehr so, als hätte er 0,5 Promille Alkohol im Blut. Das haben Wissenschaftler der Landesnervenklinik in Graz herausgefunden. Nach einer durchwachten Nacht entspreche das Reaktionsvermögen sogar einem Alkoholpegel von 0,8 Promille. Ein unausgeschlafener Autofahrer gefährde demnach sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich.

65b      Ablenkung:  

 

70b Alkohol:

71b Alkohol am Steuer:

Geringe Gnade für Ersttäter.

Urteile: Alkoholsucht - Lappen weg.

Hoher Alkoholpegel spricht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt.

Alkohol-Messwerte gelten ohne Toleranzabzug.

Lappen weg bei Verdacht auf Alkoholismus.

Umfrage:

Junge Männer überschätzen sich nach Alkoholgenuss. Teufelskreis Führerscheinentzug.

Straftaten-StGB-§§316 Trunkenheit im Verkehr,

315c Gefährdung des Straßenverkehrs,

§323a Vollrausch,

Blutprobe §81a

Stopp. 0,3 %o, 0,5%o, 0,8%o, Unter 1,3 %o relative Fahruntüchtigkeit,

muss dem Beschuldigten nachgewiesen werden.

Die absolute Fahruntüchtigkeit schließt sicheres Fahren aus.

80b Wahrnehmungslehre

 

  1. c)     Psychische-10-19
    und soziale Voraussetzungen20-29         
    asoziales Verhalten im Str. – Verkehr,
    Beispiele:
  2. Einstellung30-32
  3. und Werthaltungen33-35
  4. gegenüber Fahrzeugen36-39,
  5. Fahren und Straßenverkehr40-49
  6. Orientierung50-52
  7. an Leitbildern53-55
  8. des Verkehrsverhaltens 56-59
  9. 10c,
  10. 21c Abstand, rechtzeitig blinken                            
  11. Achtung!
  12. Bußgeld ab 1.2.09 geändert!
  13. Bußgeld,
  14. (1. 4. 04) 
  15. Handy €40, einen Punkt, Verbot seit 01.07.00,
  16. ASF = B.
  17. Parken an Engstellen
    und RettungsFZ behindert €40,
    Feuerwehrausfahrt €50.
  18. Unzulässige Leuchten €20.
  19. Elefantenrennen € + Pkt. im VZR.
  20. Reisebus ohne Gurt €30 FZF muss ansagen!
  21. LKW Einfahrt in einen Tunnel mit Gefahrgut.  
  22. (Smog (Sommer/Winter))
  23. §44StVO Sachliche Zuständigkeit,
  24. §46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis, Str. Verkehrsamt
  25. §47Örtliche Zuständigkeit  StVZO, StGB, StPO,
  26. §847BGB-Schmerzensgeld,
  27. Allgemeine Verwaltungsvorschriften,

 

Was sollten wir verbessern?

 

Weitere Informationen.

Druck 24.10.2012fs20625fs20824fsT3.doc Seite 1

PC19C:\3\36\12\T99B403fs

der Klassen A, A1(Krad), B(PKW), C(LKW), D (Bus), M, T,

gem. § 4,2 der Fahrschülerausbildungsordnung                    Nr. 118

Lektion zu je einer Doppelstunde von 90 Minuten. 

() =Absatz, -=Nr. ~=Gefahrenlehre beachten - Vorhandene Lehrmittel: |= s. Recht im Verkehr (Vogel Verlag)[ Kursiv=Büro+FLSHI=Sicherheitsinfo]

ª= Modell, µ = Dia,  ^= Folien, *= Muster (Info-Blätter), \=LM n. vorhanden  

  D0\30713fs31221fs408 fs411fs

d1,2,7,9,w5,6am010206fs

An FEB: SHI 2=Alkohol.  LM vorstellen LB+PF.    FL? Der feine Unterschied wie soll der FEB lernen?

 

903fs Copyright © Franz Szymanski – Dortmund Ausdruck: 150409=2xd0