Lektion

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  3. Lektion 4  444444444444444444444
  4. An FEB:      DINa6 - Hefte, besprechen, Karte ausfüllen, einsammeln.   SHI-Nr. 9 „Autofahren außerorts“     
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  6. 1. starten mit § 1 StVO Grundregeln -1900!
  7. b) Grundregel § 1 StVO      cd 1/2 Defensives Fahrverhalten ~ "Beispiele ~"?  Allgemeine Verkehrsregeln
  8. d)    Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z.B.  Alleen)
  9. Gefahrenlehre,      Fehlerformen des Fahrverhaltens                                             
  10. Wahrnehmungsirrtum: Autobahn, schmale oder breite Straßen, stark zu geparkte Straßen
  11. Wahrnehmungsdefizite: Durch kurzsichtige Lebensumstände (TV und PC) den Weitblick verlernt.
  12. Verkehrsbeobachtung,           Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel,        Stau
  13. Beobachtung: Blick- Dauer, zu lang,    Doppelblick,     Kontrollblick, Schulter-, richtige Seite
  14. Blickrichtung sinnvoll ~ Sichtkontakt ~- Fußgänger ~- Kinder ~- Kfz-Führer ~ Rückwärtsfahren ~
  15. Spiegel ~          Nachfolgender Verkehr ~         Toter Winkel ~ Fahrstreifenwahl PKW, Krad, 3,5 Tonnen
  16. Stauende auf der Autobahn, was und wie beobachten? Wie verhalten?
  17. Schwerbehindertenausweis?
  18. Gefahren: Blicklenken wodurch entsteht es?
  19. Gesicht und Augen des Linksabbiegers wahrnehmen.
  20. Überleitung zu …
  21. 4. Straßenverkehrssystem? und seine Nutzung?   cd 1/4         
  22. a) Verkehrswege und ihre Bedeutung10-19       Straße20-29,    Fahrbahn,        Fahrstreifen,    Seitenstreifen,  15’
  23. §2 Straßenbenutzung, Stadtfahrt (igo), regelnde Verkehrszeichen, Do – Borsigplatz,  Baustelle
  24. §7 Fahrstreifenbenutzung, §7 (3a) drei oder fünf Fahrstreifen, der mittlerer darf nur zum Abbiegen verwendet werden. (seit 1. Sept. 2009)
  25. §7 (3b) Vier oder sechs Fahrstreifen, die Gegenfahrstreifen dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. 
  26. §7 (3c) Wenn ago drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind darf der ganz linke nur von Fahrzeugen ohne Anhänger und Fahrzeugen bis 3,5 t benutzt werden.
  27. Fahrbahnmarkierungen, erkennen, wahrnehmen und handeln, 
  28. §8 (1a) Kreisverkehr -, Dauerlichtzeichen ª,
  29. Kreisverkehr wann blinken? (Der kreisförmige Verkehr?
  30. § 8 Vorfahrt siehe Lektion 5 Abs. 1a Kreisverkehr hier in Lektion 4 kurz klären.
  31. § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Abs.3a Benutzung von Fahrstreifen
  32. soll in Lektion 4 - Fahrstreifenbenutzung eingefügt werden
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  34. Die Überlandfahrt~225´ außerhalb geschlossener Ortschaft-Fahrschülerausbildungsordnung-§5  Straßenkarte, Navi
  35. ~ Beleuchtungsfahrt igo, ago, wann? Dauer? Gefahren ~          90´                  
  36. § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Abs. 4  Besonderheiten der Radfahrer in Lektion 4 mit einfügen - Radwege/ Sonderwege. Abs. 3b markierte Fahrstreifen soweit erforderlich hier in Lektion 4
  37. Sonderfahrstreifen,       Sonderwege,   §18-Autobahn (180´)   und      Kraftfahrstraße (§§4&5!),
  38. Seit 01.04.13 § 7a Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
  39. §18-Autobahnen und Kraftfahrstraßen §16,2 Warnblinklicht im Stau, wie verhalten wenn wir an ein Stauende kommen, Streckenplanung mit Kartenplanung.       Einfahren wie? Einfahren lassen wie? Parkplatz &  Pausen, Rufsäule, vom Seitenstreifen losfahren, wie?  
  40. §4-Abstand, LKW=50m, Kolonnenfahrt, halber Tacho, 2sec. Pfostenabstand Autobahn=50m
  41. § 7a       Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  42. (1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
  43. (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
  44. (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
  45. Copyright © Franz Szymanski – Dortmund
  46. Wer auf sein Glück hofft und für sein Glück nicht hart arbeitet, hofft vergebens! 904fs
  47. M:\Ausbildung905\Lehrplan99\T99B1101Nr118.docErstelldatum21.01.2011 08:01:00fs21.01.2011 08:01 
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  50. SzymanskiFahrschulen Dortmund             Anm. Der unterstrichene Text stammt aus dem Rahmenplan von 1999.
  51. Grundlehrplan für alle Klassen                                  29.06.13  /181085D21S2July  8, 1992Seite4  
  52. Lehrmittel :| =s. Recht im Verkehr ª= Modell, µ = Dia,  ^ = Folien, * = Muster, \=LM n. vorhanden