Fragen zur Prüfung

Kann ich meine Prüfung auch ablegen, wenn die Behörde meinen Antrag noch nicht bearbeitet hat?

  • Nein, die Unterlagen müssen vom Straßenverkehrsamt bearbeitet sein und der Prüfstelle vorliegen.

Wann darf ich frühestens die theoretische Prüfung ablegen?

  • Theoretische Prüfung: Bereits 3 Monate vor dem Geburtstag zu welchem, Du diesen Führerschein erwerben kannst.

Wann darf ich frühestens die praktische Prüfung ablegen?

  • Praktische Prüfung: Bereits 1 Monat vor dem Geburtstag zu welchem, Du diesen Führerschein erwerben kannst.
  • Die Unterlagen beim Straßenverkehrsamt müssen auch in Ordnung sein.

Welcher Fahrlehrer begleitet mich bei meiner Prüfungsfahrt?

  • Natürlich Dein Fahrlehrer

Welches Fahrzeug fahre ich in der Prüfung?

  • Dein Ausbildungsfahrzeug ist Dein Prüfungsfahrzeug

Darf ein guter Fahrschüler nur mit Sonderfahrten zur Prüfung angemeldet werden?

  • Nein, es ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich.

Wann werde wir von der Prüfung ausgeschlossen?

  • Wenn wir uns nicht ausweisen können
  • Wenn wir keine Ausbildungsbescheinigung vorlegen
  • Wenn die Behörde unseren Antrag z.B. wegen einer Schwarzfahrt zurück gezogen hat
  • Wenn wir beim Schummeln erwischt werden

Wo sitzt der Prüfer in der Prüfung?

  • Hinten rechts, hinter dem Fahrlehrer

Warum müssen wir bei einer Prüfung 2 x Gebühren bezahlen?

  • 1-mal für die Fahrschule für Fahrzeug und Fahrlehrer
  • 1-mal für den TÜV - die Anwesenheit des Prüfers

Prüfung bestanden, was kommt nun?

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