Einige Tipps!
Es sind mehrere Begleitpersonen möglich, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Behörde für die Fahrerlaubnis überprüft:
- Die namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführten Personen
- Mindestalter: 30 Jahre
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B – diese ist während des Begleitens mitzuführen
- im Flensburger Zentralregister dürfen am Tag der Führerschein-Prüfung des 17-Jährigen nicht mehr als 3 Punkte auf dem Konto des Begleiters stehen
- die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn, es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme
eines Medikaments im Krankheitsfall
- die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!)
- Mindestens zwei Einweisungsfahrten des Begleiters erhöhen die Chance ohne Schwierigkeiten durch die Phase Fahren mit 17 zu kommen. Ohne ausreichende Kenntnis kann die Begleitung zur Quälerei
werden.