b) Hilfen insbesondere durch - Aufbauseminare für Fahranfänger = ASF (1-9) (Führerschein auf Probe)
- Aufbauseminare für Punktauffällige = ASP (10-19)
1b Fahrerlaubnis auf Probe >Herbst 1986
-b2 ASF Nachschulung: Vier Sitzungen a 135Min.
eine Fahrprobe, keine Prüfung.
-b10 ASP; den Vorgang beschreiben,
wie und was läuft da ab?
Probezeit verkürzen: Die Zweite Phase. Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) 404
FL müssen die Teilnahmebescheinigung in Kopie an BASt senden. FLZ 7/04, 8/04 fs
- Verkehrspsychologische Beratungsgespräche - Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
c) Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
1c Fahrschulpass (FSP)
c2
d) Verkehrssicherheit durch Weiterbildung (d1-9)
d1
e) Sicherheitstraining (e1-9)
e1
f) Kurse zur umweltschonenden Fahrweise (f1-9)
f1
Die Plaketten-Verordnung
Feinstaub und Fahrverbote
Die EU zwingt zum Handeln: Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen soll in Zukunft Pkw's und Lkw's mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt bleiben. Anlass ist die durchaus kritisch zu
sehende Feinstaub-Belastung, zu welcher aber gerade der Pkw-Verkehr kaum beiträgt. Was auf den Autofahrer an neuen Regelungen zukommt, haben wir hier zusammengestellt.
Schadstoffgruppe 1 - Keine Plakette
Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug keine Plakette zugeteilt werden:
Schadstoffgruppe 2 - Rote Plakette
Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt
werden: Die Rote Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 2 und umfasst: Diesel-Pkw Euro 2
Schadstoffgruppe 3 - Gelbe Plakette
Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden: Die
Gelbe Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 3 und umfasst: Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette
Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt
werden. Die Grüne Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und umfasst Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4. Diesel- Pkw mit Nachrüstung
entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4
Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)