Prüfung - praktisch -
Degener
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Die Prüfung planen
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Mit dem Fahrlehrer frühzeitig die Prüfung planen
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Die eigene Zeitplanung auf die Prüfung einrichten
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Wenn möglich keinem Anderen von der Prüfung erzählen
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Nur ein Sachkundiger (Fahrlehrer) ist berechtigt den Fahrschüler zur Prüfung
anzumelden.
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Die theoretische Prüfung muss bereits bestanden sein.
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Die praktische Ausbildung muss vom Fahrlehrer abgeschlossen sein und als abgeschlossen
auf dem Fahrschulpass ersichtlich sein.
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Die Bewertung der Fähigkeiten sollte deutlich mehr als 70% erreicht
haben.
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Unter 70% ist die Prüfung nur durch Zufall zu bestehen.
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Logy-Fragebogen für sicheres bestehen der Prüfung intensiv trainiert.
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Alle Informationsschriften bekommen und gelesen
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Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt vor: Der Fahrlehrer darf Dich erst dann zur
Prüfung anzumelden, wenn Du ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
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Prüfungsvorbereitungen:
Vertraue bitte unseren Kenntnissen, das erspart Dir Zeit, Ärger und Geld.
Prüfaufgaben - praktische Übungen -
Klasse B