Seminarleiter müssen nach ihrer Grundausbildung für die
Aufbauseminare für Fahranfänger und
Aufbauseminare für Punkteauffällige
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zum ersten Mal nach zwei Jahren
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danach alle 4 Jahre
zu einer 4-tägigen Fortbildung.
Die Teilnahmebescheinigung muss jedem Teilnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt hat, am Ende des Seminars vom Seminarleiter aushändigen werden.
Die Seminarleiter sind verpflichtet Aufbauseminare so durchzuführen, wie
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die rechtlichen Vorschriften
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die Auflagen der Behörde
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und das im "Seminarleiter-Handbuch" mit seinen Zielen, Inhalten und Methoden beschriebene Programm dies vorgeben.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufbauseminare wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zu diesem Zweck können auch sachverständige Mitarbeiter der Behörde am Aufbauseminar teilnehmen.